Zahnmedizinische Fachangestellte – die Ausbildung

Einige Fakten

Sie sind die rechte Hand der Zahnärztin und des Zahnarztes und Ansprechpartnerin der Patientinnen und Patienten. Der/die ZFA ist ein zukunftsorientierter Beruf mit fachlichen und organisatorischen Schwerpunkten und einer der vielseitigsten, abwechslungsreichsten Berufe für junge Menschen im medizinischen Bereich.


Die Anforderungen

In einer Zahnarztpraxis muss man sich aufeinander verlassen können. Dafür sind Teamgeist und fachliches Können gefragt. Sie werden feststellen, wie vielseitig und interessant Ihre Aufgaben sind und wie Sie zu einer unverzichtbaren Mitarbeiterin werden können.

Angehende ZFA sollten:
• Organisationsvermögen besitzen
• Manuelle Geschicklichkeit haben
• Zuverlässig und verschwiegen sein
• Hilfsbereitschaft und Geduld zeigen
• Ordnungssinn demonstrieren
• Konzentrationsfähigkeit unter Beweis stellen
• Umsicht und Anpassungsfähigkeit erkennen lassen
• Kontaktfreudigkeit ausstrahlen

damit:
• Die Patientenbetreuung mit Feingefühl wahrgenommen wird
• Der Praxisablauf reibungslos organisiert wird
• Die Übersicht erhalten bleibt, wenn es mal “drunter und drüber” geht


Die Tätigkeit

Im Rahmen der Ausbildung werden Ihnen alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, damit die vielseitigen Aufgaben in der Praxis erfüllt werden können.

Ihre Aufgabengebiete sind:
• Betreuung der Patienten vor, während und nach der Behandlung
• Assistenz im Behandlungszimmer
• Kommunikation und Patienteninformation
• Praxishygiene
• Verwaltungsarbeiten mit und ohne EDV
• Materialbeschaffung, -vorratshaltung und -verarbeitung
• Umweltschutz / Entsorgung / Medizintechnik
• Röntgen und Strahlenschutz
• Mithilfe bei der Prophylaxe


Werden Sie Zahnmedizinische Fachangestellte! Sie treffen eine richtige Entscheidung!

Ihr Einsatz in der Praxis ist eng verbunden mit:
• Anerkennung und Erfahrung
• Umgang mit Menschen
• Verantwortungsbewusstsein
• Vielseitigkeit
• Arbeit im Team
• Aufstiegsmöglichkeiten


Die Ausbildung

Der Ausbildungsberuf der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet die Vermittlung folgender Kenntnisse und Fertigkeiten:

Der Ausbildungsbetrieb
• Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen
• Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes
• Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz

Durchführen von Hygienemaßnahmen
• Infektionskrankheiten
• Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene

Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
• Arbeiten im Team
• Qualitäts- und Zeitmanagement

Kommunikation, Information und Datenschutz
• Kommunikationsformen und -methoden
• Verhalten in Konfliktsituationen
• Informations- und Kommunikationssysteme
• Datenschutz und Datensicherheit

Patientenbetreuung

Grundlagen der Prophylaxe

Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
• Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
• Röntgen und Strahlenschutz

Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen

Praxisorganisation und -verwaltung
• Praxisabläufe
• Verwaltungsarbeiten
• Rechnungswesen
• Materialbeschaffung und -verwaltung
• Abrechnung von Leistungen


Wie wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen?

Vor Beginn der Berufsausbildung muss zwischen den Parteien ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Vertragspartner sind: Zahnärztin oder Zahnarzt, Ihr Ausbildender, als der Vermittler der Kenntnisse und Fertigkeiten, Sie, die/der Auszubildende, die/der alle Ausbildungsinhalte erlernen möchte und, falls sie noch nicht volljährig sind, Ihre Eltern als gesetzliche Vertreter.
Der Vertrag wird von der Landeszahnärztekammer Hessen überprüft und registriert, um Ihnen die Ausbildung in einem rechtlich geschützten Rahmen zu garantieren.


Wo findet die duale Ausbildung statt?

Die Ausbildung erfolgt in den Praxen von niedergelassenen Zahnärztinnen/Zahnärzte oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und in der Berufsschule. Theorie und fachspezifische Fertigkeiten werden somit zeitlich nebeneinander erlernt.


Die Prüfungen

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff kontrolliert.
Am Schluss der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Landeszahnärztekammer Hessen.
Bei guten Leistungen in Praxis und Schule ist eine vorzeitige Teilnahme an der Prüfung schon nach 2 bzw. 2 ½ Jahren möglich.


Ausbildungsvergütung

920,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr
995,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr
1075,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr

Informationen zum Gehalt nach der Ausbildung findest Du auf der Website der Landeszahnärztekammer Hessen unter → www.lzkh.de


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