Sie sind die rechte Hand der Zahnärztin und des Zahnarztes und Ansprechpartnerin der Patientinnen und Patienten. Der/die ZFA ist ein zukunftsorientierter Beruf mit fachlichen und organisatorischen Schwerpunkten und einer der vielseitigsten, abwechslungsreichsten Berufe für junge Menschen im medizinischen Bereich.
In einer Zahnarztpraxis muss man sich aufeinander verlassen können. Dafür sind Teamgeist und fachliches Können
gefragt. Sie werden feststellen, wie vielseitig und interessant Ihre Aufgaben sind und wie Sie zu einer
unverzichtbaren Mitarbeiterin werden können.
Angehende ZFA sollten:
• Organisationsvermögen besitzen
• Manuelle Geschicklichkeit haben
• Zuverlässig und verschwiegen sein
• Hilfsbereitschaft und Geduld zeigen
• Ordnungssinn demonstrieren
• Konzentrationsfähigkeit unter Beweis stellen
• Umsicht und Anpassungsfähigkeit erkennen lassen
• Kontaktfreudigkeit ausstrahlen
damit:
• Die Patientenbetreuung mit Feingefühl wahrgenommen wird
• Der Praxisablauf reibungslos organisiert wird
• Die Übersicht erhalten bleibt, wenn es mal “drunter und drüber” geht
Im Rahmen der Ausbildung werden Ihnen alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, damit die vielseitigen
Aufgaben in der Praxis erfüllt werden können.
Ihre Aufgabengebiete sind:
• Betreuung der Patienten vor, während und nach der Behandlung
• Assistenz im Behandlungszimmer
• Kommunikation und Patienteninformation
• Praxishygiene
• Verwaltungsarbeiten mit und ohne EDV
• Materialbeschaffung, -vorratshaltung und -verarbeitung
• Umweltschutz / Entsorgung / Medizintechnik
• Röntgen und Strahlenschutz
• Mithilfe bei der Prophylaxe
Ihr Einsatz in der Praxis ist eng verbunden mit:
• Anerkennung und Erfahrung
• Umgang mit Menschen
• Verantwortungsbewusstsein
• Vielseitigkeit
• Arbeit im Team
• Aufstiegsmöglichkeiten
Der Ausbildungsberuf der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert drei
Jahre und beinhaltet die Vermittlung folgender Kenntnisse und Fertigkeiten:
Der Ausbildungsbetrieb
• Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen
• Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes
• Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
Durchführen von Hygienemaßnahmen
• Infektionskrankheiten
• Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
• Arbeiten im Team
• Qualitäts- und Zeitmanagement
Kommunikation, Information und Datenschutz
• Kommunikationsformen und -methoden
• Verhalten in Konfliktsituationen
• Informations- und Kommunikationssysteme
• Datenschutz und Datensicherheit
Patientenbetreuung
Grundlagen der Prophylaxe
Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
• Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
• Röntgen und Strahlenschutz
Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
Praxisorganisation und -verwaltung
• Praxisabläufe
• Verwaltungsarbeiten
• Rechnungswesen
• Materialbeschaffung und -verwaltung
• Abrechnung von Leistungen
Vor Beginn der Berufsausbildung muss zwischen den Parteien ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
Vertragspartner sind: Zahnärztin oder Zahnarzt, Ihr Ausbildender, als der Vermittler der Kenntnisse und
Fertigkeiten, Sie, die/der Auszubildende, die/der alle Ausbildungsinhalte erlernen möchte und, falls sie
noch nicht volljährig sind, Ihre Eltern als gesetzliche Vertreter.
Der Vertrag wird von der Landeszahnärztekammer Hessen überprüft und registriert, um Ihnen die Ausbildung
in einem rechtlich geschützten Rahmen zu garantieren.
Die Ausbildung erfolgt in den Praxen von niedergelassenen Zahnärztinnen/Zahnärzte oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und in der Berufsschule. Theorie und fachspezifische Fertigkeiten werden somit zeitlich nebeneinander erlernt.
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff
kontrolliert.
Am Schluss der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlussprüfung vor einem
Prüfungsausschuss der Landeszahnärztekammer Hessen.
Bei guten Leistungen in Praxis und Schule ist eine vorzeitige Teilnahme an der Prüfung schon nach 2 bzw.
2 ½ Jahren möglich.
920,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr
995,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr
1075,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr
Informationen zum Gehalt nach der Ausbildung findest Du auf der Website der Landeszahnärztekammer Hessen unter → www.lzkh.de
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